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   BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B   

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https://dejure.org/2020,41434
BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B (https://dejure.org/2020,41434)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B (https://dejure.org/2020,41434)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2020 - B 5 R 172/20 B (https://dejure.org/2020,41434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FRG § 28b ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Höhere Regelaltersrente unter Anerkennung weiterer Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten in Kasachstan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B
    Er bezieht sich auf ein Urteil des BSG vom 31.8.2000 (B 4 RA 28/00 R) , in dem auf § 28a Abs. 2 und 5 AVG verwiesen wird.

    Schließlich fehlt es, soweit er der Auffassung ist, die Frist des § 28b FRG iVm § 249 Abs. 6 SGB VI aF beginne nicht zu laufen, bevor die Beklagte über die Frist informiert habe, an einer Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zu Sinn und Zweck der Frist, die die Betroffenen allenfalls mittelbar - als Reflex - begünstigt (vgl BSG Urteil vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 S 86) .

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R

    Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum

    Auszug aus BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B
    Schließlich fehlt es, soweit er der Auffassung ist, die Frist des § 28b FRG iVm § 249 Abs. 6 SGB VI aF beginne nicht zu laufen, bevor die Beklagte über die Frist informiert habe, an einer Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung zu Sinn und Zweck der Frist, die die Betroffenen allenfalls mittelbar - als Reflex - begünstigt (vgl BSG Urteil vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 S 86) .
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B
    Der Kläger referiert lediglich kurz aus dem Beschluss des BVerfG vom 13.6.2006 ( 1 BvL 11/00 ua - BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) , der sich zu Änderungen des FRG verhält.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 284/18 B

    Anspruch auf höhere Altersrente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B
    Er trägt selbst vor, das BSG habe hierzu bereits ausgeführt, es ergebe sich unmittelbar aus § 28b Satz 2 FRG , dass die übereinstimmenden Erklärungen nach dem am 31.12.1996 geltenden § 249 Abs. 6 und 7 SGB VI (aF) über die - rückwirkende - Zuordnung der im Herkunftsgebiet zurückgelegten KEZ sowie der KBZ wirksam nur innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden konnten (Beschluss vom 25.2.2020 - B 13 R 284/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 150/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das BSG hat sich bezüglich der Anerkennung von Kindererziehungszeiten zwar in erster Linie mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten beim fremdrentenberechtigten Ehegatten befasst (vgl insbesondere BSG Beschluss vom 24.11.2020 - B 5 R 172/20 B - juris; BSG Beschluss vom 25.2.2020 - B 13 R 284/18 B) .
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Ergänzend hat er auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen, wonach ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auf die Erklärungen nach § 28b Satz 2 FRG und § 249 Abs. 6 und 7 SGB VI aF, die vorliegend nicht innerhalb der maßgeblichen Fristen abgegeben worden seien, keine Anwendung finde (Hinweis auf BSG 24.11.2020, B 5 R 172/20 B; BSG 25.02.2020, B 13 R 284/18 B; LSG Baden-Württemberg 23.06.2020, L 9 R 3071/18; LSG Nordrhein-Westfalen 27.07.2018, L 14 R 289/17).
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